Allergene
EU-weit gilt: Die vierzehn am häufigsten Allergien oder Unverträglichkeiten auslösenden Stoffe und Erzeugnisse daraus müssen immer gut sichtbar auf dem Etikett stehen. Die vierzehn so genannten Hauptallergene sind: glutenhaltiges Getreide (Weizen (wie Dinkel und Khorsan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer und Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid/Sulphite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter anzugeben), Lupine sowie Weichtiere (zum Beispiel Muscheln).
Quelle: Deutsche Bundesregierung unter dem nachfolgenden Link https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/naehrwertkennzeichnung-ist-pflicht-348186#:~:text=Von%20der%20Kennzeichnungspflicht%20befreit,als%201%2C2%20Volumenprozent%20Alkohol.
